Bis anhin waren Käufe von Land in Brasilien für Ausländer oder ausländische Investoren sehr liberal geregelt.
Per 12.12.2011 ist jedoch von der zuständigen Behörde INCRA ein neues Dekret (Normativa Nummer 70) erlassen worden, welche diesen Bereich neu stark einschränkt.
Wer ist betroffen:
Physische und Juristische Personen, welche Ausländer sind oder mehrheitlich in ausländischem Besitz sind.
Nicht betroffen sind:
Ausländer mit Permanencia (RNE), die entweder mit einem Brasilianischen Staatsbürger verheiratet sind (nur wenn in Gütergemeinschaft (Comunião de bens)!) und/oder ein Brasilianisches Kind haben.
Einige der Bedingungen für betroffene Personen/Firmen:
- Permanente Aufenthaltsbewilligung (RNE) für physische Personen. Es ist aus dem Bestimmungstext nicht klar ersichtlich, ob die Investition in ein entsprechendes Objekt für ein permanentes Visum genommen werden kann oder ein solches schon vorher vorhanden sein muss.
- Vorweisen eines bewilligten Projekts im Bereich Agrobusiness, Tourismus, Industrie etc.
- Diverse Zertifikate und Dokumente
Weitere Regeln werden regional von der Institution INCRA definiert.
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